Bildung von Gruppen verbundener Kunden gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 39 CRR sowie von Kreditnehmereinheiten nach § 19 Abs. 2 KWG
Zielgruppe
- Firmenkreditsachbearbeiter/innen
- Mitarbeiter/inn im Meldewesen
Ihr Nutzen
- Sie kennen die Rechtsnormen und Vorgaben für die Bildung von Gruppen verbundener Kunden sowie von Kreditnehmereinheiten – Schwerpunkt bildet die Gruppe verbundener Kunden.
- Sie erkennen die Zusammenfassungstatbestände und deren Umsetzung zu korrekten Gruppen bzw. Einheiten.
- Sie verstehen die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der beiden Zusammenfassungsvorschriften.
- Sie vermeiden Überschreitungen der Großkreditgrenzen sowie Verstöße bei Krediten oder Geschäften mit Organen nach § 15 KWG.
Inhalt
a) Sinn und Zweck der Regelungen, Vorgaben der EBA auf Basis des voraussichtlich in 2023 im EU Amtsblatt veröffentlichten EBA-RTS zur Gruppe verbundener Kunden (siehe EBA/RTS/2022/12).
b) Anwendungsbereich der Gruppe verbundener Kunden/Kreditnehmereinheit
c) Gruppe verbundener Kunden nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 39 CRR
f) Fallbeispiele, ggf. Besprechung der von den Kursteilnehmern mitgebrachten Fälle
b) Anwendungsbereich der Gruppe verbundener Kunden/Kreditnehmereinheit
c) Gruppe verbundener Kunden nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 39 CRR
- Beherrschung gem. Art. 1 EBA-RTS
- GvKs bei handelsrechtlicher Konsolidierung
- Vergleichbare Beherrschungsverhältnisse (Regeltatbestände)
- Sonstige Beherrschungssachverhalte (EBA-Kontrollindikatoren)
- Beherrschung als „single risk“
- Widerlegbarkeit
- Risikogruppe gem. Art. 2 EBA-RTS
- Definition („wahrscheinliche Zahlungsschwierigkeiten)“
- Tatbestände (wirtschaftliche Abhängigkeiten /gemeinsame Gesellschafter oder Leitungsorgane)
- Umfang der Bildung von GvKs gem. Art. 3 EBA-RTS
- Siloansatz bei „Staatskonzernen“
- bei Beherrschungsgruppen i.V.m. Risikogruppen
- Auswirkungen der GvK bei Organkrediten
- Beherrschungsfiktion nach § 19 Abs. 2 KWG
- Berechnung der Beteiligungsquoten
- Kumulation
- Unterschiede KNE – GvK
f) Fallbeispiele, ggf. Besprechung der von den Kursteilnehmern mitgebrachten Fälle
Hinweis
Dozent: Nikolaus Demmelmair (Deutsche Bundesbank)