Die Aufteilung der Banken zur SREP-Bewertung ist auf drei Tranchen vorgesehen, die dann in max. dreijährigem Turnus beurteilt werden. Insofern wird auch im Jahr 2025 wieder ca. ein Drittel der bayerischen Kreditgenossenschaften zur Beantwortung des Fragebogens aufgefordert werden. Dies betrifft auch Banken, die den Fragebogen in den Vorjahren beantwortet haben.
Die Bundesbank wird voraussichtlich Ende des 1. Quartal 2025 bzw. Anfang des 2. Quartals 2025 die Fragebögen zur Bewertung der ICT-Risiken an Genossenschaftsbanken, für die in diesem Jahr eine umfassende Bewertung der Risikoanalyse und eine Neuberechnung der SREP Kapitalanforderung („Full-SREP“) ansteht.
Grundsätzlich ist von einer hohen Konstanz des Fragebogens auszugehen, der Fokus wird auf etwaigen Präzisierungen bereits bestehender Fragen liegen. Da bereits im Fragebogen 2024 im allgemeinen Teil Fragen zur DORA-Umsetzung gestellt wurden, ist auch 2025 mit solchen Fragen zu rechnen. Die Rückmeldefrist für die Rücksendung der ausgefüllten Fragebögen an die Bundesbank beträgt voraussichtlich wieder acht Wochen nach Zugang des Fragebogens.
Um Sie bei der die Befüllung des Fragebogens zu unterstützen, bieten wir Ihnen hierzu das
Titel | Datum | Ort | Kürzel |
ABG-Webinar: SREP-Bewertung - Unterstützung zum Fragebogen der Bundesbank zur Beurteilung des ICT-Risikos | 11.04.2025 | Digital |
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