Die wesentlichen Änderungen der CRR III werden zum 1. Januar 2025 zur Anwendung kommen. Ein Schwerpunkt der CRR III Änderungen bezieht sich auf Anpassungen im Kreditrisikostandardansatz und damit der Erfassung von Risikopositionen, die mit Ausfall- bzw. Adressrisiken belegt sind. Damit sind insb. im Bereich Kredit Marktfolge wesentliche Vorarbeiten zu treffen, um ab 1. Januar 2025 eine korrekte Abbildung im Meldewesen zu ermöglichen.
Das ABG-Webinar
Titel | Datum | Ort | Kürzel |
ABG-Webinar: CRR III Umsetzung: Durch Immobilien besicherte Kredite und weitere wichtige Hinweise für den Kreditbereich | 22.11.2024 09:00 – 12:00 Uhr | Digital | CRRIK |
gibt einen Einblick in die erforderlichen fachlichen Hintergründe, die zu einem entsprechenden Überprüfungs- und Anpassungsbedarf im Kreditbereich führen. Dabei liegt der Fokus auf der Risikopositionsklasse „durch Immobilien besichert“. Wir freuen uns, dass diese digitale Veranstaltung in Kooperation mit der ATRUVIA stattfindet, so dass Sie die für die Praxis ggf. erforderlichen technischen Anpassungen aus erster Hand erfahren werden.
Bitte beachten Sie, dass wir die Veranstaltungen zur Umsetzung der CRR III getrennt nach Verbandszugehörigkeit anbieten, um Ihnen die Aussagen Ihres Prüfungsverbandes zu ermöglichen.
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