Die 7. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) wurde von der Bafin am 29. Juni 2023 veröffentlicht und ist seit 29.06.2023 in Kraft. Mit der Novellierung der MaRisk werden die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) für die Kreditvergabe und Überwachung umgesetzt.
Mit Inkrafttreten der MaRisk 8.0 werden zudem erstmals Anforderungen an das Management von Nachhaltigkeitsrisiken und grundlegende Regelungen, die Institute bei der Verwendung von Modellen einzuhalten haben aufgenommen. Ferner sind Erkenntnisse aus der Prüfungspraxis zu Immobilieneigengeschäften der Institute in der Novellierung eingeflossen.
Die ABG unterstützt Sie im Rahmen Ihrer hausindividuellen Umsetzung der Gesetzesnovelle mit verschiedenen Qualifikationsmaßnahmen.